Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für den MünsterMarsch (organisierte Streckenwanderung über 48,1 km)
Allgemeines
(1) Veranstalter und durchführende Organisation des MünsterMarsch ist die Sektion Münster/Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V. (im Folgenden mit „DAV Sektion Münster“ abgekürzt) mit Sitz in 48159 Münster, Grevener Straße 125. Die DAV Sektion Münster tritt als alleiniger Vertragspartner des Teilnehmers auf.
(2) Der Einfachheit und Lesbarkeit halber wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Die Teilnahmebedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche/diverse Teilnehmer.
(3) Teilnehmer am MünsterMarsch kann nur eine natürliche Person sein.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Teilnahmebedingungen regeln das Zustandekommen und die Durchführung eines Organisationsvertrages zwischen dem Teilnehmer und der DAV Sektion Münster.
(2) Mit der Zustellung der Bestätigungsemail seitens des Veranstalters nebst Zahlungsinformationen nach der Buchung durch den Teilnehmer kommt der Organisationsvertrag zustande.
§ 2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Die DAV Sektion Münster veröffentlicht die Teilnahmebedingungen im Vorfeld auf der Website www.münstermarsch.de und lädt nur natürliche Personen zur Teilnahme ein, die sich ihrem subjektiven Empfinden nach körperlich zu der Teilnahme am MünsterMarsch in der Lage fühlen. Jeder Teilnehmer ist für die
Einschätzung verantwortlichob und dass die Teilnahme für ihn gesundheitlich ungefährlich ist.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer jederzeit vorzeitig seine Teilnahme beenden kann. Teilnehmer, die Vorerkrankungen oder gesundheitliche Probleme haben, sollten von einer Teilnahme absehen oder im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erkennt dies mit seiner Anmeldung an.
(3) Es dürfen ausschliesslich nach deutschem Recht volljährige, natürliche Personen am MünsterMarsch teilnehmen. Die Personen dürfen während der Teilnahme nicht unter berauschenden Mitteln stehen bzw. unter solchen Mitteln, die seine Teilnahmefähigkeit nicht beeinträchtigen.
(4) Der Teilnehmerbeitrag für den MünsterMarsch wird für die allgemeine Organisation, die Organisation der Verpflegungsstationen, das Ausgeben der Verpflegung und für das Ausstellen von Urkunden erhoben. Er ist fällig mit dem Zustandekommen des Organisationsvertrages.
(5) Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie andere verkehrsrechtliche Bestimungen sind während des Marsches von jedem Teilnehmer auf eigene Verantwortung eigenständig und ständig zu beachten, da die Strecke durch öffentlichen Verkehr und Infrastruktur verläuft. Es werden seitens des Veranstalters keine Straßensperrungen oder Umleitungen organisiert oder eingerichtet. Teilnehmer des MünsterMarsches gelten als normale Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Die Verkehrssicherheit hat stets Vorrang vor der ungehinderten Durchführung des MünsterMarsches.
§ 3 Strecke
(1) Die DAV Sektion Münster behält sich vor, die ausgegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten behördliche Auflagen,
Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.
§ 4 Ausschluss von der Veranstaltung
(1) Die DAV Sektion Münster behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten und durch ihr Verhalten dem Ansehen der Veranstaltung schaden oder durch ihr Verhalten die ordnungs- und plangemäße Durchführung der Veranstaltung gefährden oder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, vom MünsterMarsch vor und jederzeit während des Events auszuschliessen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung, politische oder diskriminierende oder unsittliche Äußerungen oder Verhaltensweisen und die Gefährdung Dritter. Ein Ausschluss befreit den Teilnehmer nicht von der Zahlung des Teilnahmebetrages.
(2) Schließt die DAV Sektion Münster einen Teilnehmer trotz Vorliegens möglicher Gründe nicht von der Veranstaltung aus, ändert dies nichts an der eigenständigen Verantwortung des Teilnehmers für seine Gesundheit, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Organisationsvertrages und verkehrsrechtliche Bestimmungen.
§ 5 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews (in sozialen Medien, Rundfunk und Fernsehen sowie Printmedien und Tageszeitungen), die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, den Newsletter des MünsterMarsch zu erhalten. Dieser ist nötig, um Teilnehmer mit Informationen zu Verpflegungspunkten, Öffnungszeiten und weiteren Informationen zu versorgen. Des weiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname) in dem von der DAV Sektion Münster genutzten E-Mail/Webhosting- Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur
Verbreitung von wichtigen Teilnehmerinformationen in Bezug auf die Veranstaltung genutzt.
§ 6 Widerruf, Nichtteilnahme
(1) Gemäß § 312 g Nr. 9 BGB ist das gesetzliche Widerrufsrecht des Organisationsvertrages ausgeschlossen.
(2) Die Nichtteilnahme entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlung des Teilnahmebeitrages, sofern die Nichtteilnahme nicht von der DAV Sektion Münster verschuldet ist.
(3) Ungeachtet dessen bleibt der Teilnehmer aufgefordert, soweit gesundheitliche Gründe dies notwendig machen, von der Teilnahme eigenverantwortlich abzusehen bzw. die Teilnahme abzubrechen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Die DAV Sektion Münster haftet für leichte Fahrlässigkeit von Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung von Kardinalpflichten.
(2) Kardinalspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen beinhaltet, die dem Teilnehmer nach Inhalt und Zweck des Organisationsvertrages durch die DAV Sektion Münster gerade zu gewähren sind bzw. auch solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Die Haftung der DAV Sektion Münster für leichte Fahrlässigkeit dieser Kardinalpflichten ist beschränkt auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
(4) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer Beschäftigten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und unseren Subunternehmern.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von Sach- und Vermögensschäden, auch nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaft, sowie nicht für die Ansprüche des Teilnehmers aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
(7) Die DAV Sektion Münster haftet für jede Art von Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der ihr zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des