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Teilnahmebedingungen

Allgemeines

(1) Veranstalter und durchführende Organisation des MünsterMarsch ist die Sektion Münster/Westfalen des Deutschen Alpenvereins e.V. (im Folgenden mit DAV Sektion Münster abgekürzt) mit Sitz in 48159 Münster, Grevener Straße 125. Die DAV Sektion Münster tritt dabei auch als alleiniger Vertragspartner auf.  

(2) Der Einfachheit und Lesbarkeit halber wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Die Teilnahmebedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche/diverse Teilnehmer.

(3) Teilnehmer am MünsterMarsch kann nur eine natürliche Person sein.

 

§1 Anwendungsbereich

(1) Die Teilnahmebedingungen regeln das Zustandekommen eines Organisationsvertrages zwischen dem Teilnehmer und der DAV Sektion Münster.

(2) Mit der Zustellung der Bestätigungsemail seitens des Veranstalters nebst Zahlungsinformationen nach Buchung kommt der Organisationsvertrag zustande.

 

§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer

(1) Die DAV Sektion Münster veröffentlicht die Teilnahmebedingungen im Vorfeld auf der Website www.münstermarsch.de und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die sich ihrem subjektiven Empfinden nach körperlich zu der Teilnahme am MünsterMarsch in der Lage fühlen. Jeder Teilnehmer ist für seine eigene Gesundheit verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für gesundheitliche Risiken oder Schäden des Teilnehmers vor, während oder nach der Veranstaltung.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer vorzeitig aussteigen kann. Teilnehmer, die Vorerkrankungen oder gesundheitliche Probleme haben, sollten von einer Teilnahme absehen oder im Vorfeld einen Arzt konsultieren. Jeder Teilnehmer muss eine gewisse Grundsportlichkeit mitbringen und ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich. Der Teilnehmer erkennt dies mit seiner Anmeldung an.

(3) Es dürfen ausschliesslich nach deutschem Recht volljährige, natürliche Personen am MünsterMarsch teilnehmen.

(4) Der Teilnehmerbeitrag für den MünsterMarsch wird für die allgemeine Organisation, die Organisation der Verpflegungsstationen, das Ausgeben der Verpflegung und für das Ausstellen von Urkunden erhoben.

(5) Die StVO ist während des Marsches von jedem Teilnehmer auf eigene Verantwortung zu beachten, da die Strecke durch öffentlichen Verkehr und Infrastruktur verläuft. Es werden seitens des Veranstalters keine Straßensperrungen oder Umleitungen organisiert oder eingerichtet. Teilnehmer des MünsterMarsch sind normale Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr.

 

§3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung damit einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews (in sozialen Medien, Rundfunk und Fernsehen sowie Printmedien und Tageszeitungen), die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen. 

(2) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, den Newsletter des MünsterMarsch zu erhalten. Dieser ist nötig, um Teilnehmer mit Informationen zu Verpflegungspunkten, Öffnungszeiten und weiteren Informationen zu versorgen. Des weiteren erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname) in dem von der DAV Sektion Münster genutzten E-Mail/Webhosting- Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur Verbreitung von wichtigen Teilnehmerinformationen in Bezug auf die Veranstaltung genutzt.


§4 Haftungsausschluss

(1) Die Teilnahme am MünsterMarsch erfolgt auf eigene Rechnung und Gefahr. Die DAV Sektion Münster haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.

(2)  Die DAV Sektion Münster übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer. Jeder Teilnehmer oder Zuschauer ist selbst für seine Garderobe/Kleidung/Habseligkeiten verantwortlich.

(3) Ist die DAV Sektion Münster in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt, die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets) und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.

(4) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit haftet die DAV Sektion Münster nicht.

 

§5 Haftungsbegrenzung

(1) Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richtet sich nach den Bestimmungen von §4 (Haftungsausschluss) der Teilnahmebedingungen.

 

§6 Stornierung

(1) Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

 

§7 Strecke

(1) Die DAV Sektion Münster behält sich vor, die ausgegebene Wanderstrecke jederzeit zu verändern. Gründe dafür könnten städtische Auflagen, Wetterumstände oder bessere Planungsmöglichkeiten sein. Mögliche Änderungen werden den Teilnehmern per E-Mail mitgeteilt.

 

§8 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Die DAV Sektion Münster behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten und durch ihr Verhalten dem Ansehen der Veranstaltung schaden sowie durch ihr Verhalten die ordnungs- und plangemäße Durchführung der Veranstaltung gefährden, vom MünsterMarsch vor und während des Events auszuschliessen. Mögliche Gründe dafür können sein: unzureichende Ausrüstung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung, politische Kundgebungen und die Gefährdung dritter.

 

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist Münster.

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